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Datenschutzkonfferenz- Datenübermittlung auch nach dem 01.01.2021 weiterhin möglich

Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat in einer aktuellen Pressemitteilung mitgeteilt, dass auf Basis des Brexit-Abkommens eine Datenübermittlung ins Vereinigte Königreich auch nach dem 01.01.2021 weiterhin möglich ist. So bestehe eine viermonatige Übergangsfrist, die noch einmal um 2 Monate verlängert werden könne. Spätestens dann muss aber die EU-Kommission eine entsprechende Adäquanzentscheidung nach Art. 45 Abs.3 DSGVO getroffen… Weiterlesen

Veröffentlicht am 30.12.2020. Kategorie: Allgemein, Datenschutz