Tracking beim E Mail Newsletter Versand

Viele glauben immer noch, dass es sich bei Mail Newsletter um einen reinen Text handelt. Doch weit gefehlt. In aller Regel werden bei Newsletter Tracking Tools eingebunden. Beim Newsletter-Tracking werden sog  Zählpixel (Web  Bacons) verwendet. Das sind sehr kleine (1×1 Pixel) große Bilddateien, die in die Newsletter-E-Mail integriert werden. Öffnet der Empfänger dann die geladene E-Mail,  wird der Zählpixel vom Server des Newsletter-Betreibers geladen und gleichzeitig Informationen über den E-Mail-Empfänger übermittelt.

Ebenso werden in Newsletter Links eingebunden, die ebenfalls getrackt werden. Hierdurch erfährt der Verwender etwa  welche Produkte interessant sind, da diese häufiger geklickt wurden.

Rechtlich ist aber nicht alles erlaubt. Grds gilt, dass solche Newsletter nur mit einer Einwilligung i.S.d. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO erlaubt sind. Nur in engen Grenzen sind hiervon Ausnahmen erlaubt. Verstöße hiergegen können abgemahnt werden. Auch Bußgelder sind denkbar. Die Einwilligung muss auch protokolliert werden. Ebenfalls muss der Nutzer die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen können. Erfolgt der Newsletter-Versand bzw. das Tracking durch einen externer Dienstleister, so ist eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO  (sog. AV Vertrag) zu schließen. Auch sollte hierfür ein Verfahrensverzeichnis angelegt werden.

Beim Newsletter Versand gilt es also einiges zu beachten. Wenn Sie Newsletter versenden wollen und rechtliche Beratung benötigen stehen wir gerne zur Verfügung.



Weitere Artikel in dieser Kategorie: