Datenschutz Urteil: Übermittlung sensibler Daten per Fax ist datenschutzrechtlich kritisch

Urteil, Datenschutzverstoß,

Ein Sprengstoffhändler hatte gegen eine Behörde Klage eingereicht, da  diese Dokumente mit höchstsicherheitsrelevanten und personenbezogenen Daten, wie etwa Fahrzeugidentifikations- nummern und -Halter, per Fax gesendet hat, obwohl er der Übermittlung per Fax ausdrücklich widersprochen hatte.

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil v. 22.07.2020, Az.: 11 LA 104/19 hat dem Kläger nun Recht gegeben und entschieden, dass die Behörde die Bescheide nicht per Fax senden dar.

Das OVG Lüneburg führt insoweit aus, dass die Übermittlung per Fax kein ausreichendes Schutzniveau gewährleistet. Welches Schutzniveau erforderlich ist, richtet sich dabei unter anderem danach, welche Daten übersendet werden und welche potentiellen Gefahren bei der Übermittlung bestehen.   Außerdem sei zu prüfen, ob andere Wege der Übersendung bestehen, die unter Umständen sicherer wären.

Die Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die Praxis, da Faxe immer noch sehr häufig genutzt werden. Der Nachteil von Faxen ist insbesondere, dass Sie regelmäßig beim Empfänger ausgedruckt im Fax liegen und häufig von vielen gelesen werden können.

Die Übersendung von Daten per Fax ist daher insgesamt als  kritisch zu betrachten. Vorzuziehen ist eine  (verschlüsselten) Übermittlung etwa per Mail .

Wenn Sie Fragen zum Datenschutz in ihrem Unternehmen haben stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

 

 



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